Jeder Teilnehmer nimmt aus eigenem Willen an dem Angebot teil, der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen und Schäden.
Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung und deren Funktionstüchtigkeit selbst verantwortlich.
Der Veranstalter kann Teilnehmer mit nicht tauglicher Ausrüstung und defektem Material von der Veranstaltung ausschliessen, die Kosten trägt der Teilnehmer / Auftraggeber.
Velo- / Bike-Helm sowie Bike-Handschuhe sind obligatorisch.
Ausrüstung je nach Auftrag:
Austrittsklausel nach Vertragsabschluss:
Für die Verpflegung / Getränke ist jeder Teilnehmer / Auftraggeber selber verantwortlich.
Maximale Gruppengrösse bei Techniktraining von Kindern über Auftraggeber Schule liegt bei 10 Teilnehmern.
Maximale Gruppengrösse bei Touren, Firmentagen, Teamfindungsprozessen liegt bei 10 Teilnehmern, kann aber durch Anfrage und Aufpreis beim Veranstalter mit einem 2. Guide erweitert werden.
Unterkünfte können via Veranstalter gebucht werden, oder die Organisation wird vom Teilnehmer / Auftraggeber selbst organisiert.
Bei Mehrtagesaktivitäten ist die Unterkunft durch den Veranstalter organisiert. Wie, wo und was ist in der Ausschreibung oder im Vertrag ersichtlich. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Luxus der Unterkunft zu bestimmen, sofern es ein Auftrag und kein Pauschalangebot des Veranstalters ist.