Bike Guide Miche Inh. Michael Marschner

Meine AGB für die Touren

Die AGB

  Jeder Teilnehmer nimmt aus eigenem Willen an dem Angebot teil, der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen und Schäden.

  Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung und deren Funktionstüchtigkeit selbst verantwortlich.

  Der Veranstalter kann Teilnehmer mit nicht tauglicher Ausrüstung und defektem Material von der Veranstaltung ausschliessen, die Kosten trägt der Teilnehmer / Auftraggeber.

  Velo- / Bike-Helm sowie Bike-Handschuhe sind obligatorisch.

✔  Ausrüstung je nach Auftrag:

  1. Funktionstüchtiges Bike / Velo (Bremsen, Schaltung, Sattel…)
  2. Wetter angepasste Ausrüstung (Bekleidung, Bike-Handschuhe, Helm, Helmmütze, Kopftuch, Regenjacke, Hose, usw.), bei Mehrtagestouren werden Kleider und Materiallisten verteilt.
  3. Bei Techniktraining für Schulkinder wird via Einladung / Vertrag eine Ausrüstungsliste mitgesendet.

✔  Austrittsklausel nach Vertragsabschluss:

  1. Vertragsausstieg innert 10 Tagen möglich.
  2. Nach 10 Tagen bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zahlt der Teilnehmer 40 % der Kosten.
  3. Unter 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zahlt der Teilnehmer / Auftraggeber 80 % der Kosten.
  4. Unter 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung übernimmt der Teilnehmer / Auftraggeber die vollen Kosten.

✔  Für die Verpflegung / Getränke ist jeder Teilnehmer / Auftraggeber selber verantwortlich.

✔  Maximale Gruppengrösse bei Techniktraining von Kindern über Auftraggeber Schule liegt bei 10 Teilnehmern.

✔  Maximale Gruppengrösse bei Touren, Firmentagen, Teamfindungsprozessen liegt bei 10 Personen, bei MTB-Touren und Fahrtechniktrainings max. 8 Personen, kann aber mit zusätzlichen Guides erweitert werden, (siehe Preise).

✔  Unterkünfte können via Veranstalter gebucht werden, oder die Organisation wird vom Teilnehmer / Auftraggeber selbst organisiert.

✔  Bei Mehrtagesaktivitäten ist die Unterkunft durch den Veranstalter organisiert. Wie, wo und was ist in der Ausschreibung oder im Vertrag ersichtlich. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Luxus der Unterkunft zu bestimmen, sofern es ein Auftrag und kein Pauschalangebot des Veranstalters ist.

Share by: